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Ablauf

Das Validierungsverfahren lässt sich in vier Prozess-Schritte unterteilen, wie die folgende Grafik zeigt:

Information und Beratung:
Erste Informationen bekommen Interessierte über diese Webseite sowie die Webseiten der zuständigen Stellen - also der projektbeteiligten Kammern - und die Ansprechpersonen der Projektkammern.
Zuerst sollten Interessierte mit der Ansprechperson der Kammer in ihrer Nähe besprechen, ob das Verfahren für sie passend ist und sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die Ansprechpersonen unterstützen außerdem bei der Auswahl des Referenzberufs. Der Referenzberuf entspricht einem anerkannten Berufsabschluss. Außerdem informieren die Ansprechpersonen darüber, welche Dokumente für das Verfahren benötigt werden und wie diese erstellt werden.

Dokumentation:
Die Teilnehmenden dokumentieren ihre berufsrelevanten Erfahrungen und Kompetenzen mit einem Lebenslauf. Danach schätzen sie ihre beruflichen Kompetenzen in Bezug auf den Referenzberuf ein. Dafür wird ein Selbsteinschätzungsbogen genutzt. Diese Einschätzung bildet die Basis für die Entscheidung, ob in der Fremdbewertung alle oder nur einzelne Tätigkeitsbereiche bewertet werden. Falls die Teilnehmenden Hilfe bei der Selbsteinschätzung benötigen, werden sie von der zuständigen Stelle unterstützt.

Bewertung:
Nach der Antragstellung wertet die zuständige Stelle die eingereichten Dokumente aus und gibt sie an den/die Bewerter/in weiter. Bewerter/innen sind Berufsexperten und -expertinnen, die die Fremdbewertung durchführen.

Vor der Fremdbewertung findet ein Beratungsgespräch statt. Währenddessen haben die Teilnehmenden und die Bewerter/innen die Gelegenheit, über die Anforderungen der Fremdbewertung und die Tätigkeitsbereiche des Referenzberufs zu sprechen. Basis für das Gespräch ist die Selbsteinschätzung. Es werden auch Inhalte, Instrumente und der Ablauf der Fremdbewertung besprochen.

Die Fremdbewertung ist das Herzstück des Validierungsverfahrens. Den Teilnehmenden werden für den Referenzberuf typische, praxisorientierte Aufgaben gestellt, anhand derer sie ihr Können zeigen. Dabei werden sie durch die Bewerter/innen beobachtet. Mögliche Instrumente in der Fremdbewertung sind z. B. Arbeitsproben, Fallstudien, Präsentationen, Rollenspiele, Fachgespräche oder auch Probearbeiten im Betrieb. Die Instrumente werden häufig miteinander kombiniert.

Die Bewerter/innen beurteilen, ob die Antragstellenden den jeweiligen Tätigkeitsbereich ausführen können und über das notwendige Wissen für das fachgerechte Handeln verfügen. Es werden jedoch keine Noten zur Bewertung vergeben. Die Fremdbewertung wird immer durch mindestens zwei Personen, darunter mindestens ein Berufsexperte bzw. eine Berufsexpertin, durchgeführt.

Zertifizierung:
Abhängig davon, ob die Antragstellenden alle oder nur einige Tätigkeitsbereiche in der Fremdbewertung ausführen konnten, erhalten sie von der zuständigen Stelle ein Validierungszertifikat, das die volle oder teilweise Gleichwertigkeit der beruflichen Kompetenzen mit dem gewählten Berufsabschluss bescheinigt. Sollten die Kompetenzen der Antragstellenden nicht ausreichen, erfolgt die Ablehnung des Antrags.

Das Dokument "In 10 Schritten zum Validierungszertifikat" beschreibt alle notwendigen Schritte bis zum Zertifikat aus Sicht der Teilnehmenden.

Hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitergehende Fragen stehen die Ansprechpersonen der projektbeteiligten Kammern zur Verfügung.