Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Häufige Fragen (FAQ)

Ich habe von ValiKom (Transfer) gehört. Was genau verbirgt sich dahinter?

Der Projektname »ValiKom« steht für die Validierung informell und non-formal erworbener Kompetenzen. Das im Projekt »ValiKom« entwickelte Validierungsverfahren richtet sich an Personen ohne Berufsabschluss und Personen mit Berufsabschluss, die aber in einem anderen als dem erlernten Beruf arbeiten (sogenannte Quereinsteiger/innen). Diese können ihre im Berufsleben angeeigneten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse bewerten lassen. Am Ende erhalten sie ein Zertifikat, welches bescheinigt, inwieweit ihre individuell erworbenen Kompetenzen einem aktuellen deutschen Berufsabschluss (dem Referenzberuf) entsprechen. Hier erhalten Sie detailliertere Informationen zum Ablauf des Verfahrens. Mit dem Folgeprojekt »ValiKom Transfer« werden weitere Kammerstandorte aufgebaut, die für ausgewählte duale Ausbildungsabschlüsse Validierungsverfahren anbieten.


Was bedeuten die Begriffe formales, non-formales und informelles Lernen?

Formales Lernen

  • Organisierter und strukturierter Lernprozess, der im formalen Bildungssystem (z. B. allgemeinbildende Schule, Universität) stattfindet.
  • Führt zu einem formalen Abschluss und wird i.d.R. mittels eines Zeugnisses bestätigt.
  • Beispiele: Schulabschluss, berufliche Erstausbildung, Hochschulstudium 


Non-formales Lernen

  • Organisierter Lernprozess, der außerhalb des formalen Bildungssystems stattfindet.
  • Führt nicht zu einem formalen Abschluss.
  • Beispiele: Innerbetriebliche Weiterbildung, Sprachkurs 


Informelles Lernen

  • Lernprozess, der im Alltag – am Arbeitsplatz, im Familienkreis oder in der Freizeit – stattfindet und in Bezug auf Lernziele, Lernzeit oder Lernförderung nicht organisiert oder strukturiert ist.

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Wissen werden oft unbewusst und eher beiläufig angeeignet.
  • Beispiele: Am Arbeitsplatz erworbene Fähigkeit, ein Projekt zu leiten; Sprachkenntnisse, die während eines Auslandsaufenthalts erworben wurden; Buchführungskenntnisse, die während der Vereinstätigkeit als Kassenwart erlernt wurden; bei der privaten Kinderbetreuung erlernte Fähigkeit, Aufgaben und Termine zu organisieren und zu priorisieren.

(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:DE:PDF, s. Begriffsbestimmungen)


Was ist Validierung?

Validierung bezeichnet ein Verfahren, bei dem eine zugelassene Stelle bestätigt, dass eine Person die anhand eines relevanten Standards gemessenen Lernergebnisse erzielt hat und umfasst folgende vier Einzelschritte:
1. IDENTIFIZIERUNG der besonderen Erfahrungen einer Person im Wege eines Gesprächs
2. DOKUMENTIERUNG, um die Erfahrungen der Person sichtbar zu machen;
3. formale BEWERTUNG dieser Erfahrungen
4. ZERTIFIZIERUNG der Ergebnisse der Bewertung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Qualifikation führen kann
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:398:0001:0005:DE:PDF


Kann sich jeder zum Validierungsverfahren anmelden?

Es können alle Personen ohne Berufsabschluss, aber mit ausreichender Berufserfahrung teilnehmen. Entscheidend ist, dass sie sich im Berufsalltag Fähigkeiten und Fertigkeiten angeeignet haben und diese nicht durch ein Abschlusszeugnis nachweisen können. Ebenso richtet sich das Verfahren an Personen mit Berufsabschluss, die aber in einem anderen Beruf arbeiten, als in dem erlernten (sogenannte Quereinsteiger/innen). Um am Verfahren teilnehmen zu können, müssen die Personen mindesten 25 Jahre alt sein.


Wo muss ich mich melden, wenn ich Interesse an einem Validierungsverfahren habe?

Melden Sie sich bitte bei einer der teilnehmenden Kammern. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie hier


Wann kann ich an solch einem Verfahren teilnehmen?

Eine Teilnahme ist in Absprache mit den beteiligten Kammern möglich. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei den Ansprechpersonen der Kammern.


Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse sein, um am Verfahren teilnehmen zu können?

Das Validierungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Interessierte Personen sollten daher über grundlegende Deutschkenntnisse verfügen und mit den Fachbegriffen ihres Arbeitsfeldes vertraut sein.


Was ist der Referenzberuf?

Der Referenzberuf entspricht einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO).


In welchen Berufen wird das Validierungsverfahren durchgeführt?

Das Verfahren wird in ausgewählten Ausbildungsberufen durchgeführt. Welche Berufe dies sind, erfahren Sie hier.


Wie sieht der Selbsteinschätzungsbogen aus und was muss ich damit machen?

Mithilfe eines Selbsteinschätzungsbogens vergleichen die Validierungsinteressierten ihre erworbenen Kompetenzen mit den Anforderungen eines bestimmten Referenzberufs. Jeder Referenzberuf ist in Tätigkeitsbereiche und dazugehörige Tätigkeiten untergliedert. Pro Tätigkeitsbereich schätzen die Validierungsinteressierten ihr Können ein und geben Beispiele aus ihrer Arbeit an. In der Fremdbewertung werden nur die Tätigkeitsbereiche bewertet, die die Antragstellenden laut eigener Einschätzung beherrschen.


Was passiert im Beratungsgespräch zur Fremdbewertung?

Die Beratung zur Fremdbewertung nimmt eine zentrale Rolle im Verfahren ein, da sie das Korrektiv der Selbsteinschätzung der beruflichen Kompetenzen darstellt. Das Beratungsgespräch führen die Bewerter/innen mit den Antragstellenden. Im Beratungsgespräch wird ermittelt, ob die vorhandenen beruflichen Kompetenzen ausreichen, um die einzelnen Tätigkeitsbereiche ausüben zu können und es somit sinnvoll ist, diese in der Fremdbewertung validieren zu lassen.
Die Bewerter/innen klären die Antragstellenden in diesem Gespräch auch darüber auf, wie eine Fremdbewertung abläuft, welche Instrumente dabei eingesetzt werden können, welche konkreten Anforderungen gestellt werden und beantworten die Fragen der Antragstellenden.


Was ist die Fremdbewertung?

Während der Fremdbewertung zeigen die Antragstellenden ihr Können durch Lösen von handlungsorientierten Aufgaben. Dabei werden sie von Berufsexperten bzw. -expertinnen beobachtet und bewertet. Da die Fremdbewertung für eine Vielzahl von Berufen und die verschiedensten Aufgabenstellungen geeignet sein soll, können die Bewerter/innen bei der Aufgabenerstellung aus den folgenden Instrumenten wählen:

  • Fachgespräch
  • Rollenspiel/Gesprächssimulation
  • Fallstudie
  • Präsentation von Arbeitsergebnissen
  • Arbeitsprobe
  • Probearbeit im Betrieb

Es müssen mindestens zwei der Instrumente verwendet werden.

Beispiele für eine Fremdbewertung:

Referenzberuf Koch/Köchin:
Die Teilnehmenden erhalten einen Warenkorb und die Aufgabe, daraus ein 3-gängiges Menü zu kochen. Während der Zubereitung der Speisen stellt der Berufsexperte bzw. die Berufsexpertin situationsbezogene Fragen, um auch das Fachwissen der Antragstellenden bewerten zu können.

Referenzberuf Maler/in und Lackierer/in:
Die Teilnehmenden erhalten einen Kundenauftrag, der die Arbeitsschritte

  • Wand von Tapetenresten befreien,
  • Unebenheiten ausgleichen und
  • Wand mit einer zuvor festgelegten Wandfarbe streichen, umfasst.

Während der Arbeitsschritte stellt der Berufsexperte bzw. die Berufsexpertin situationsbezogene Fragen, um auch das Fachwissen der Antragstellenden bewerten zu können.